Niederlassungserlaubnis Deutschland

Eine Niederlassungserlaubnis für Deutschland wird nach den Bedingungen des deutschen Migrationsgesetzes erteilt und berechtigt Sie, sich dauerhaft in Deutschland aufzuhalten. Staatsangehörige von nicht EU-Ländern haben einem Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis, wenn sie seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung sind und außerdem, die weiteren gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

In folgenden Fällen kann eine Niederlassungserlaubnis auch nach kürzerer Zeit erteilt werden:

  • Hoch qualifizierte Fachkräfte, die ein konkretes Jobangebot erhalten haben, können sofort eine Niederlassungserlaubnis in Deutschland erhalten
  • Inhaber einer Blue Card Deutschland können nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen
  • Sie können eine Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren erhalten, wenn Sie selbstständig sind und/oder ein Unternehmen in Deutschland gegründet haben

 

Weitere gesetzliche Bestimmungen

Diese zusätzlichen Bestimmungen besagen im wesentlichen, dass der Antragssteller über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen muss. Außerdem muss er  seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie aus eigenen Mitteln bestreiten können. Vorstrafen sind ein Ausschlusskriterium.

Deutschkenntnisse kann man zum Beispiel in einem der viel angebotenen Sprachkursen erwerben. In diesen werden auch Themen wie Arbeit, Beruf und Weiterbildung behandelt.

 

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